Finanzielle Leistungen

Grundlage für die Finanzierung der Betreuung von Vollzeitpflegepersonen ist die Entgelt- und Leistungsvereinbarung mit dem für EBB Erziehungsstellen: Beratung & Begleitung zu-ständigen Jugendamt. Dieser umfasst neben dem Beratungshonorar für EBB Erziehungs-stellen: Beratung & Begleitung das Pflegegeld für die Pflegepersonen gem. § 33 Satz 1 und 2 SGB VIII.

Neben Leistungen für den materiellen Aufwand erhalten Pflegepersonen/-familien gem.     § 33 Satz 1 SGB VIII einen Betrag für den Erziehungsaufwand.

Erziehungsstellen gem. § 33 Satz 2 SGB VIII erhalten neben den Leistungen für die materiellen Aufwendungen einen Betrag für den erhöhten Erziehungsaufwand.

Beihilfe können vom zuständigen Jugendamt gewährt werden.

Grundlage für finanzielle Leistungen in Vollzeitpflegestellen ist § 39 SGB VIII.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne und unverbindlich zur Verfügung.